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505.12 CH-BL

§ 8 Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe im Zusammenhang mit Covid-19 (Schutzschirmverordnung BL) - Frist zur Gesuchseinreichung

Verfahren
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§ 8 Schutzschirmverordnung BL · Frist zur Gesuchseinreichung

1. Gesuche um Zusicherung der Beteiligung an den ungedeckten Kosten können bis spätestens am 31. Oktober 2022 eingereicht werden. Verspätet eingereichte Gesuche werden ohne weitere Begründung abgelehnt.

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