505.12
CH-BL
§ 8 Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe im Zusammenhang mit Covid-19 (Schutzschirmverordnung BL) - Frist zur Gesuchseinreichung
Verfahren
§ 8 Schutzschirmverordnung BL · Frist zur Gesuchseinreichung
1. Gesuche um Zusicherung der Beteiligung an den ungedeckten Kosten können bis spätestens am 31. Oktober 2022 eingereicht werden. Verspätet eingereichte Gesuche werden ohne weitere Begründung abgelehnt.