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505.12 CH-BL

§ 5 Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe im Zusammenhang mit Covid-19 (Schutzschirmverordnung BL) - Bemessung der Unterstützungsleistung

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§ 5 Schutzschirmverordnung BL · Bemessung der Unterstützungsleistung

1. Die Ausgestaltung der Unterstützungsleistung des Kantons Basel-Landschaft richtet sich nach den Art. 7-12 der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe.

2. Zu den Einnahmen gemäss Art. 7 Abs. 2 der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe zählen insbesondere auch Beiträge aus dem Swisslos-Fonds und dem Swisslos-Sportfonds.

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