505.12
CH-BL
§ 5 Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe im Zusammenhang mit Covid-19 (Schutzschirmverordnung BL) - Bemessung der Unterstützungsleistung
Verfahren
§ 5 Schutzschirmverordnung BL · Bemessung der Unterstützungsleistung
1. Die Ausgestaltung der Unterstützungsleistung des Kantons Basel-Landschaft richtet sich nach den Art. 7-12 der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe.
2. Zu den Einnahmen gemäss Art. 7 Abs. 2 der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe zählen insbesondere auch Beiträge aus dem Swisslos-Fonds und dem Swisslos-Sportfonds.