505.12
CH-BL
§ 3 Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe im Zusammenhang mit Covid-19 (Schutzschirmverordnung BL) - Anforderungen an die Veranstaltungen
Kriterien für die finanzielle Unterstützung
§ 3 Schutzschirmverordnung BL · Anforderungen an die Veranstaltungen
1. In Abweichung zur Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe werden Veranstaltungen von überkantonaler Bedeutung unterstützt, deren Durchführungen zwischen dem 20. August 2021 und dem 31. Dezember 2022 im Kanton Basel-Landschaft geplant sind.
2. Die Veranstaltungen müssen
a. als 1-tägige, öffentlich zugängliche Publikumsanlässe für mehr als 5'000 Personen pro Tag oder
b. als mehrtägige und öffentlich zugängliche Publikumsanlässe konzipiert sein, die an direkt aufeinander folgenden Tagen stattfinden und pro Tag für mehr als 1'000 Personen und insgesamt für mehr als 5'000 Personen konzipiert sind.