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505.12 CH-BL

§ 10 Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe im Zusammenhang mit Covid-19 (Schutzschirmverordnung BL) - Anspruch auf Zusicherung der Beteiligung und auf Beteiligung an den ungedeckten Kosten

Verfahren
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§ 10 Schutzschirmverordnung BL · Anspruch auf Zusicherung der Beteiligung und auf Beteiligung an den ungedeckten Kosten

1. Es besteht kein Anspruch auf eine Zusicherung der Beteiligung oder auf eine Beteiligung an den ungedeckten Kosten im Sinne dieser Verordnung.

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