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505.11 CH-BL

§ 9 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Härtefallverordnung BL) - Frist zur Gesuchseinreichung

Verfahren
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§ 9 Härtefallverordnung BL · Frist zur Gesuchseinreichung

1. Gesuche können bis spätestens 30. September 2021 eingereicht werden. Verspätet eingereichte Gesuche werden ohne weitere Begründung abgelehnt.

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