Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
505.11 CH-BL

§ 5 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Härtefallverordnung BL) - Vermögens- und Kapitalsituation

Kriterien für die finanzielle Unterstützung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Härtefallverordnung BL · Vermögens- und Kapitalsituation

1. In Bezug auf Art. 4 Abs. 1 der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes gilt für Rückerstattungen oder für Darlehen an Eigentümer oder an ausländische Gruppengesellschaften eine Wesentlichkeitsgrenze von maximal 10 % des A-fonds-perdu-Beitrags.

← § 4d Härtefallverordnung BL Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Härtefallverordnung BL) - Zweck § 6 Härtefallverordnung BL →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →