505.11
CH-BL
§ 4c Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Härtefallverordnung BL) - Durchschnittlicher Jahresumsatz
Kriterien für die finanzielle Unterstützung
§ 4c Härtefallverordnung BL · Durchschnittlicher Jahresumsatz
1. Als durchschnittlicher Jahresumsatz gemäss Art. 3 Abs. 2 Bst. a der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes gilt der höhere Wert der beiden Berechnungsmöglichkeiten.