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505.11 CH-BL

§ 4c Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Härtefallverordnung BL) - Durchschnittlicher Jahresumsatz

Kriterien für die finanzielle Unterstützung
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§ 4c Härtefallverordnung BL · Durchschnittlicher Jahresumsatz

1. Als durchschnittlicher Jahresumsatz gemäss Art. 3 Abs. 2 Bst. a der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes gilt der höhere Wert der beiden Berechnungsmöglichkeiten.

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