505.11
CH-BL
§ 12 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Härtefallverordnung BL) - Anspruch auf die finanzielle Unterstützung
Verfahren
§ 12 Härtefallverordnung BL · Anspruch auf die finanzielle Unterstützung
1. Es besteht kein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung im Sinne dieser Verordnung.