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505.11 CH-BL

§ 12 Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Härtefallverordnung BL) - Anspruch auf die finanzielle Unterstützung

Verfahren
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§ 12 Härtefallverordnung BL · Anspruch auf die finanzielle Unterstützung

1. Es besteht kein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung im Sinne dieser Verordnung.

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