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CH-BL
§ 1 Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an die Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumlichkeiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) - Zweck
§ 1 Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an die Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumlichkeiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) · Zweck
1. Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumlichkeiten im Kanton Basel-Landschaft, die sich mit ihrer Vermieterschaft aufgrund der Coronavirus-Epidemie (Covid-19) auf eine Mietzinsreduktion geeinigt haben, erhalten einen anteiligen Beitrag an ihre reduzierten Mietzinskosten (Mietzinsbeitrag).