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CH-BL
§ 2 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) - Ziele
§ 2 Tourismusgesetz · Ziele
1. Ziele der Kantonsbeiträge sind
a. die Förderung eines wertschöpfungsstarken und umweltschonenden Tourismus,
b. die Leistung eines zusätzlichen Impulses für die Wirtschaft im Kanton, insbesondere für die Klein- und Mittelbetriebe und die ländlichen Regionen,
c. die Förderung der Bekanntheit und des Ansehens des Kantons im In- und Ausland,
d. die Förderung des Bewusstseins der Bevölkerung für die landschaftliche Schönheit und die kulturelle Eigenart des Kantons,
e. die Verstärkung der Zusammenarbeit der Wirtschaft im überbetrieblichen und branchenübergreifenden Bereich der Gestaltung, der Bekanntmachung und der Vermarktung des basellandschaftlichen Angebotes.