501.01
PSACPS
CH-BL
§ 4 Verordnung zur Regelung der überdirektionalen Zusammenarbeit im Bereich der Standortförderung - Aufgaben des Planungs- und Strategieausschusses (PSA)
Befugnisse
§ 4 Verordnung zur Regelung der überdirektionalen Zusammenarbeit im Bereich der Standortförderung · Aufgaben des Planungs- und Strategieausschusses (PSA)
1. Der PSA nimmt die ihm in der Verordnung betreffend Pflichtenheft des Planungs- und Strategieausschusses vom 21. Dezember 2010 betreffend überdirektionale Zusammenarbeit im Bereich der Standortförderung übertragenen Aufgaben wahr.