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CH-BL
§ 3 Regierungsratsbeschluss betreffend Vollzug des Artikels 44 des Bundesgesetzes betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen
§ 3 Regierungsratsbeschluss betreffend Vollzug des Artikels 44 des Bundesgesetzes betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen
1. Dieser Beschluss soll im Amtsblatt publiziert werden und tritt auf den 1. Februar 1903 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird der Regierungsratsbeschluss vom 15. Januar 1890 (GS 14.47) als aufgehoben erklärt.