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494 BSBVBCBL CH-BL

§ 6 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft (BL) und Basel-Stadt (BS) betreffend die Berechnung des Wasserzinses des Kraftwerkes Augst an den Kanton BL und des Wasserzinses des Kraftwerks Birsfelden an die Kantone BS und BL - Ausfertigung der Vereinbarung

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§ 6 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft (BL) und Basel-Stadt (BS) betreffend die Berechnung des Wasserzinses des Kraftwerkes Augst an den Kanton BL und des Wasserzinses des Kraftwerks Birsfelden an die Kantone BS und BL · Ausfertigung der Vereinbarung

1. Die vorliegende Vereinbarung wird in zwei gleichlautenden Exemplaren (je eines für jeden Vertragspartner) ausgefertigt und unterzeichnet.

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