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494 BSBVBCBL CH-BL

§ 3 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft (BL) und Basel-Stadt (BS) betreffend die Berechnung des Wasserzinses des Kraftwerkes Augst an den Kanton BL und des Wasserzinses des Kraftwerks Birsfelden an die Kantone BS und BL - Übergangsbestimmungen

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§ 3 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft (BL) und Basel-Stadt (BS) betreffend die Berechnung des Wasserzinses des Kraftwerkes Augst an den Kanton BL und des Wasserzinses des Kraftwerks Birsfelden an die Kantone BS und BL · Übergangsbestimmungen

1. In den ersten 5 Jahren, d. h. vom 1. Januar 1974 bis 31. Dezember 1978, findet eine jährliche stufenweise Anpassung des Wasserzinses von den durch die Konzession (Augst) bzw. durch den Gründungsvertrag (Birsfelden) bestimmten Werten auf die nach den schweizerischen Bundesvorschriften am 1. Januar 1974 zulässigen Höchstansätze statt. Jede Stufe beträgt ein Fünftel der Differenz zwischen den am 1. Januar 1974 geltenden, vom Bundesrat festgesetzten Höchstansätzen und den ursprünglichen Ansätzen.

2. Erfolgen in der Übergangsperiode am 1. Januar 1974 bis 31. Dezember 1978 durch den Bundesrat weitere Erhöhungen der höchstzulässigen Wasserzins-Ansätze, so gelten diese für den Wasserzins des Kraftwerks Augst an BL und den Wasserzins des Kraftwerks Birsfelden an die Kantone BS und BL erst ab 1.1.1979 mit den von diesem Datum an zulässigen Höchstwerten.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

810.24.189 · bl (§ 3 IDG BS)
Hospital Denied Access to Employee Survey Data, Remanded for Privacy Review
selbst verstehe, was Informationen seien und diese die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betreffen müssen (vgl. Rudin a.a.O., § 3 IDG BS N 13). Welche Informationen nicht der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betreffen, wird somit wenig dargetan und es werden die
2022.01.10.vv.1 · bl (§ 3 IDG BS)
Company Denied Access to Non-Existent Project Directories
, insbesondere, wenn sie nicht aufgezeichnet sind oder nicht die Erfüllung einer öffentli- chen Aufgabe betreffen (RUDIN, a.a.O., § 3 IDG BS N 13 f.). Damit das öffentliche Organ infor- mieren kann, hat es seine Informationen zu ordnen. Materiell bedeutet dies, dass ein
810.20.250 · bl (§ 3 IDG BS)
Port Authority Not Obligated to Create New Record Inventories
en, insbesondere, wenn sie nicht aufgezeichnet sind oder nicht die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betreffen (Rudin, a.a.O., § 3 IDG BS N 13 f.). Damit das öffentliche Organ informieren kann, hat es seine Informationen zu ordnen. Materiell bedeutet dies, dass eine