493
CH-BL
Art. 5 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden - Heimatschutz
Art. 5 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden · Heimatschutz
1. Sämtliche Anlagen sind so auszuführen, dass das landschaftliche Bild nicht oder möglichst wenig gestört wird. Naturschönheiten sind zu schonen und, soweit dies die Behörden als erforderlich erachten, ungeschmälert zu erhalten.