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CH-BL
Art. 38 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden - Inkraftsetzung
Schlussbestimmungen
Art. 38 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden · Inkraftsetzung
1. Nachdem die Übereinstimmung der badischen und schweizerischen Verleihung feststeht und die wichtigeren Einsprachen erledigt sind, hat das eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement die vorliegende Verleihung auf den 1. Januar 1951 in Kraft gesetzt.