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493 CH-BL

Art. 38 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden - Inkraftsetzung

Schlussbestimmungen
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Art. 38 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden · Inkraftsetzung

1. Nachdem die Übereinstimmung der badischen und schweizerischen Verleihung feststeht und die wichtigeren Einsprachen erledigt sind, hat das eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement die vorliegende Verleihung auf den 1. Januar 1951 in Kraft gesetzt.

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