Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
493 CH-BL

Art. 32 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden - Planvorlagen

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (40 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 32 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden · Planvorlagen

1. Nach Vollendung der Anlagen sind den Behörden über die gesamte Wasserkraftanlage endgültige Ausführungspläne in der nötigen Zahl zu übergeben, nämlich

1. Übersichtskarte 1:25 000

2. Situationsplan 1: 5000 (nach Katasterplan) mit Höhenangaben

3. Wehranlagen, Maschinenhaus und Vorbecken, Situation 1:500 oder 1:1000 und Schnitte 1:200

4. Längenprofil des Rheins 1: 10 000/100 mit eingetragenen natürlichen und gestauten Wasserspiegeln des Rheins, entsprechend den Abflussmengen in Birsfelden von 500, 1000, 1600 und 2500 m³/sec

5. Längenprofil der Anlage 1: 2000/100

6. Schiffsschleuse und Vorhäfen, Situation, Längenschnitt und Schnitte 1:200

7. Querprofile im Ober- und Unterwasser 1:200

8. Kahnrampe, Situation und Schnitte 1:200

9. Fischpass, Situation und Schnitte 1:200

2. Änderungen oder Erweiterungen des Kraftwerkes sind auf Kosten des Kraftwerksunternehmens in diesen Plänen jeweils nachzuführen, nötigenfalls sind diese neu herzustellen.

3. Sämtliche Höhenangaben sind an das Nivellement beider Staaten anzuschliessen, unter Angabe der Anschlusspunkte.

← Art. 31 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden Umfang des Wasserrechts Art. 33 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →