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CH-BL
Art. 3 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden - Anlagen
Art. 3 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden · Anlagen
1. Dem Kraftwerkunternehmen wird zur Ausnützung der Wasserkraft gestattet, folgende im Projekt vom 20. Februar 1942 mit Änderungen und Ergänzungen vom 30. Dezember 1948 vorgesehenen Kraftwerksanlagen auszuführen
a. ein Stauwehr im Rhein bei Birsfelden (bad. km 6,180);
b. ein Maschinenhaus am linken Rheinufer, in der Verlängerung der Wehranlage unmittelbar mit dieser verbunden.
2. Es ist verpflichtet, zur Wahrung der Schiffahrt und der Fischerei zu erstellen
c. Schiffahrtsanlagen am linken Rheinufer, gemäss den Änderungen und Ergänzungen vom 30. Dezember 1948 zum Projekt vom 20. Februar 1942, sowie alle zum Betrieb dieser Anlagen erforderlichen Einrichtungen;
d. eine Kahnrampe,
e. einen Fischpass.