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CH-BL
Art. 28 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden - Betriebsfähiger Zustand
Wirtschaftlliche Bestimmungen
Art. 28 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden · Betriebsfähiger Zustand
1. Im Falle des Rückkaufes oder des Heimfalles ist die gesamte Anlage in gutem und betriebsfähigem Zustande zu übergeben.