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493 CH-BL

Art. 23 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden - Zollschutz und Landesverteidigung

Wirtschaftlliche Bestimmungen
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Art. 23 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden · Zollschutz und Landesverteidigung

1. Das Kraftwerksunternehmen hat sich den von den zuständigen eidgenössischen Behörden im Interesse des Zollschutzes und der Landesverteidigung getroffenen Anordnungen zu unterziehen und die durch den Kraftwerkbau bedingten Einrichtungen auf seine Kosten zu erstellen.

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