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493 CH-BL

Art. 2 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden - Dauer der Verleihung

Gegenstand, Umfang und Dauer der Verleihung
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Art. 2 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden · Dauer der Verleihung

1. Die Verleihung gilt dreiundachtzig Jahre, von der Zustellung der beidseitigen Verleihungsurkunden an gerechnet.

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