Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
493 CH-BL

Art. 14 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden - Kleinschiffahrt

Schiffahrt und Fischerei
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (40 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 14 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden · Kleinschiffahrt

1. Beim Wehr oder beim Maschinenhaus ist für die Kleinschiffahrt eine Kahnrampe mit zugehörigem Windwerk nach Weisung der zuständigen Behörden zu erstellen. Die Zufahrten sollen dauernd deutlich bezeichnet und leicht zugänglich sein.

2. Während der Tageszeit, das heisst eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, hat das Personal des Kraftwerkes beim Transport von Schiffen durch die Kahnrampe unentgeltlich mitzuwirken.

← Art. 13 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden Umfang des Wasserrechts Art. 15 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →