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CH-BL
Art. 14 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden - Kleinschiffahrt
Schiffahrt und Fischerei
Art. 14 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden · Kleinschiffahrt
1. Beim Wehr oder beim Maschinenhaus ist für die Kleinschiffahrt eine Kahnrampe mit zugehörigem Windwerk nach Weisung der zuständigen Behörden zu erstellen. Die Zufahrten sollen dauernd deutlich bezeichnet und leicht zugänglich sein.
2. Während der Tageszeit, das heisst eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, hat das Personal des Kraftwerkes beim Transport von Schiffen durch die Kahnrampe unentgeltlich mitzuwirken.