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CH-BL
Art. 13 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden - Änderung der Anlagen
Flussbau und Verkehr
Art. 13 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden · Änderung der Anlagen
1. Wenn den beidseitigen Behörden aus bau- oder flusspolizeilichen Gründen Änderungen der Ergänzungen an den Kraftwerksanlagen als geboten erscheinen, so hat das Kraftwerksunternehmen diese gemäss ihren Verfügungen auf seine Kosten auszuführen.