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493 CH-BL

Art. 13 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden - Änderung der Anlagen

Flussbau und Verkehr
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Art. 13 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden · Änderung der Anlagen

1. Wenn den beidseitigen Behörden aus bau- oder flusspolizeilichen Gründen Änderungen der Ergänzungen an den Kraftwerksanlagen als geboten erscheinen, so hat das Kraftwerksunternehmen diese gemäss ihren Verfügungen auf seine Kosten auszuführen.

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