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493 CH-BL

Art. 1 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden - Umfang des Wasserrechts

Gegenstand, Umfang und Dauer der Verleihung
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Art. 1 Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden · Umfang des Wasserrechts

1. Die Verleihung erstreckt sich auf die Ausnutzung

a. des Gefälles des Rheins von der Ausmündung der Ablaufkanäle der Kraftwerke Augst-Wyhlen (bad. km 13,980, Nullpunkt an der badisch-schweizerischen Landesgrenze bei Kleinhüningen) bis zu einer Linie, welche fünfzig Meter unterhalb des im Rheinbett gelegenen Eckpunktes der Grenze zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft senkrecht zur Flussachse gezogen wird (bad. km 5,488); das Kraftwerksunternehmen ist überdies berechtigt, den Rheinwasserspiegel am Stauwehr bei Birsfelden auf Kote 254,25 (neuer schweizerischer Horizont RPN = 373,60) aufzustauen;

b. einer Wassermenge bis zu 1300 m³/sec, die jedoch jeweils nur so weit zum Zwecke der Wasserkraftnutzung benützt werden darf, als sie nicht für die Speisung und den Betrieb der Schleusen und anderen Schiffahrtseinrichtungen sowie der Fischaufstiegvorrichtung nötig ist. Für die Bestimmung der Wassermengen sind die amtlichen Messungen massgebend.

Umfang des Wasserrechts Art. 1a Verleihung für die Errichtung einer Wasserkraftanlage im Rhein bei Birsfelden →

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