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Art. 2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt betreffend Gründung einer Aktiengesellschaft zum Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage bei Birsfelden - Projekt für das Kraftwerk Birsfelden

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Art. 2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt betreffend Gründung einer Aktiengesellschaft zum Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage bei Birsfelden · Projekt für das Kraftwerk Birsfelden

1. Zur Ausnützung der in Art. 1 erwähnten Wasserkraft soll der Rhein oberhalb der Birsmündung mittels eines Stauwehrs und eines der Erzeugung elektrischer Energie dienenden Maschinenhauses gestaut werden. Die Austiefung des Rheins unterhalb des projektierten Kraftwerkes Birsfelden zur Vermehrung des Nutzgefälles dieses Werkes bleibt vorbehalten.

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