493.2
CH-BL
§ 3 Gesetz betreffend die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Errichtung und am Betrieb des Kraftwerkes Birsfelden
§ 3 Gesetz betreffend die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Errichtung und am Betrieb des Kraftwerkes Birsfelden
1. Der Landrat wird ermächtigt, bei einer allfällig späteren Erhöhung des Aktienkapitals des Kraftwerkes Birsfelden eine entsprechende Erhöhung des kantonalen Anteils und des hierfür notwendigen Kredites zu beschliessen.