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493.2 CH-BL

§ 2 Gesetz betreffend die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Errichtung und am Betrieb des Kraftwerkes Birsfelden

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§ 2 Gesetz betreffend die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Errichtung und am Betrieb des Kraftwerkes Birsfelden

1. Es wird ein Kredit von 7,5 Millionen Franken zwecks Zeichnung des dem Kanton zufallenden Aktienkapitalanteils von 25% des Gesamtkapitals von dreissig Millionen Franken bewilligt.

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