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CH-BL
Art. 6 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden - Verhältnis dieser Verleihung zur Verleihung vom 1. Juni 1950
Art. 6 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden · Verhältnis dieser Verleihung zur Verleihung vom 1. Juni 1950
1. Diese Verleihung bildet mit der Verleihung vom 1. Juni 1950 eine Einheit. Die Bestimmungen der vorgenannten Verleihung bleiben in Kraft, soweit sie nicht mit der vorliegenden Verleihung in Widerspruch stehen.