Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
493.1 CH-BL

Art. 6 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden - Verhältnis dieser Verleihung zur Verleihung vom 1. Juni 1950

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden · Verhältnis dieser Verleihung zur Verleihung vom 1. Juni 1950

1. Diese Verleihung bildet mit der Verleihung vom 1. Juni 1950 eine Einheit. Die Bestimmungen der vorgenannten Verleihung bleiben in Kraft, soweit sie nicht mit der vorliegenden Verleihung in Widerspruch stehen.

← Art. 5 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden Umfang des neuen Wasserrechts Art. 7 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →