493.1
CH-BL
Art. 5 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden - Kosten des Verleihungsverfahrens
Art. 5 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden · Kosten des Verleihungsverfahrens
1. Das Kraftwerkunternehmen hat sämtliche Kosten des Verleihungsverfahrens zu tragen.