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493.1 CH-BL

Art. 5 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden - Kosten des Verleihungsverfahrens

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Art. 5 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden · Kosten des Verleihungsverfahrens

1. Das Kraftwerkunternehmen hat sämtliche Kosten des Verleihungsverfahrens zu tragen.

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