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493.1 CH-BL

Art. 3 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden - Uferschutz

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Art. 3 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden · Uferschutz

1. Art. 9 Ziffer 1 Absatz 1 der Verleihung vom 1. Juni 1950 erhält folgenden Nachsatz: «Auf Verlangen der Behörden sind einzelne Uferpartien durch Bepflanzungen zu sichern oder zu gestalten.»

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