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493.1 CH-BL

Art. 2 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden - Dauer der Verleihung

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Art. 2 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden · Dauer der Verleihung

1. Diese Verleihung gilt bis zum Ablauf der Verleihung vom 1. Juni 1950, nämlich bis am 15. Januar 2034.

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