493.1
CH-BL
Art. 2 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden - Dauer der Verleihung
Art. 2 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden · Dauer der Verleihung
1. Diese Verleihung gilt bis zum Ablauf der Verleihung vom 1. Juni 1950, nämlich bis am 15. Januar 2034.