Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
493.1 CH-BL

Art. 1 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden - Umfang des neuen Wasserrechts

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden · Umfang des neuen Wasserrechts

1. Die in Art. 1 Buchstabe b der Verleihung vom 1. Juni 1950 auf 1300 m³/sec festgesetzte Wassermenge wird auf 1500 m³/sec erhöht.

Umfang des neuen Wasserrechts Art. 2 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →