493.1
CH-BL
Art. 1 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden - Umfang des neuen Wasserrechts
Art. 1 Verleihung für die Erweiterung der Wassernutzung des Rheins beim Kraftwerk Birsfelden · Umfang des neuen Wasserrechts
1. Die in Art. 1 Buchstabe b der Verleihung vom 1. Juni 1950 auf 1300 m³/sec festgesetzte Wassermenge wird auf 1500 m³/sec erhöht.