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490 CH-BL

§ 8 Energiegesetz (EnG BL) - Gebäudeenergieausweis

Energieberatung
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§ 8 EnG BL · Gebäudeenergieausweis

1. Der Landrat kann in einem Dekret für ausgewählte Gebäudekategorien und Sachverhalte eine Verpflichtung zur Erstellung des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) festlegen.

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