Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
490.20 CH-BL

§ 1 Verordnung über Rohrleitungsanlagen mit einem Betriebsdruck bis 5 bar - Geltungsbereich

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung über Rohrleitungsanlagen mit einem Betriebsdruck bis 5 bar · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt den Vollzug des Rohrleitungsgesetzes des Bundes, soweit er den Kantonen übertragen ist.

Geltungsbereich § 2 Verordnung über Rohrleitungsanlagen mit einem Betriebsdruck bis 5 bar →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →