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490.11 CH-BL

§ 5 Energieverordnung (EnV BL) - Wirtschaftliche Zumutbarkeit

Allgemeine Bestimmungen
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§ 5 EnV BL · Wirtschaftliche Zumutbarkeit

1. Gilt gemäss Energiegesetz oder Energieverordnung explizit die wirtschaftliche Zumutbarkeit als Kriterium für eine Verpflichtung, so sind der Behörde die entsprechenden Angaben zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit zur Verfügung zu stellen.

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