490.11
CH-BL
§ 36 Energieverordnung (EnV BL) - Nachweis der Einhaltung von energierechtlichen Bestimmungen
Vollzug und Rechtspflege
§ 36 EnV BL · Nachweis der Einhaltung von energierechtlichen Bestimmungen
1. Die Einhaltung der energierechtlichen Bestimmungen ist im Bewilligungsverfahren nachvollziehbar nachzuweisen. Besteht ein amtliches Formular, ist dieses für den Nachweis zu verwenden.
2. Die zuständige Behörde kann weitere Nachweise oder Gutachten verlangen, wenn solche für die Beurteilung der Sachlage und die Erteilung einer Bewilligung erforderlich sind.