490.11
CH-BL
§ 23 Energieverordnung (EnV BL) - Kälteerzeugungs- und Verteilanlagen
Energiesparen und dezentrale Energiegewinnungsanlagen
§ 23 EnV BL · Kälteerzeugungs- und Verteilanlagen
1. Die Spreizung zwischen Kondensations- und Verdampfungstemperatur ist dem Prozess anzupassen und minimal zu halten. Die Energieverluste im Teillastbereich sind zu minimieren.
2. Kälteverteilleitungen und die dazugehörenden Armaturen und Pumpen müssen dem Stand der Technik entsprechend gedämmt werden.
3. Die Abwärme von Kälteanlagen muss genutzt werden, sofern eine Nutzung technisch und betrieblich möglich ist.