490.11
CH-BL
§ 11 Energieverordnung (EnV BL) - Einzelanforderungen an den Wärmeschutz
Energiesparen und dezentrale Energiegewinnungsanlagen
§ 11 EnV BL · Einzelanforderungen an den Wärmeschutz
1. Die flächenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) dürfen die Grenzwerte gemäss Anhang 1 nicht überschreiten.
2. Werden Bauteile der thermischen Gebäudehülle neu aufgebaut, gelten die Einzelanforderungen für Neubauten.