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490.11 CH-BL

§ 11 Energieverordnung (EnV BL) - Einzelanforderungen an den Wärmeschutz

Energiesparen und dezentrale Energiegewinnungsanlagen
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§ 11 EnV BL · Einzelanforderungen an den Wärmeschutz

1. Die flächenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) dürfen die Grenzwerte gemäss Anhang 1 nicht überschreiten.

2. Werden Bauteile der thermischen Gebäudehülle neu aufgebaut, gelten die Einzelanforderungen für Neubauten.

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