490.11
CH-BL
§ 10 Energieverordnung (EnV BL) - Anforderungen an den winterlichen Wärmeschutz
Energiesparen und dezentrale Energiegewinnungsanlagen
§ 10 EnV BL · Anforderungen an den winterlichen Wärmeschutz
1. Für den Nachweis des ausreichenden Wärmeschutzes müssen entweder die Einzelanforderungen oder die Systemanforderungen gemäss dieser Verordnung eingehalten werden.
2. Für Anbauten, Aufstockungen, neubauartige Umbauten gelten die Anforderungen für Neubauten.
3. Bei einer Umnutzung gelten die Anforderungen für Umbauten.
4. Bei Neubauten sind für lineare und punktuelle Wärmebrücken, die nicht in den U-Werten eingerechnet sind, die Grenzwerte gemäss Anhang 1 einzuhalten.
5. Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Umnutzungen mit gleich bleibender Raumlufttemperatur gemäss Standardnutzung nach der Norm SIA 380/1 «Heizwärmebedarf», Ausgabe 2016.