490.10
CH-BL
§ 5 Energieförderverordnung (EnFV BL) - Beitragsauszahlung
§ 5 EnFV BL · Beitragsauszahlung
1. Das AUE verfügt die Beitragsauszahlung, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind und die für die Auszahlung notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Die Beitragsauszahlung erfolgt im Rahmen des bewilligten Budgets.
2. Auf Gesuch hin kann das AUE Akontozahlungen, entsprechend dem Projektfortschritt, leisten.