489.11
LKV
CH-BL
§ 6 Verordnung über den Leitungskataster (LKV) - Datenverwaltungsstelle
Organisation
§ 6 LKV · Datenverwaltungsstelle
1. Die Aufgaben der Datenverwaltungsstelle umfassen insbesondere
a. die laufende Entgegennahme der aktuellen Geobasisdaten Leitungskataster der Werke, deren Qualitätsprüfung und Zusammenführung;
b. die Verwaltung und Sicherung der Geobasisdaten Leitungskataster;
c. die kontrollierte Abgabe der Geobasisdaten Leitungskataster und daraus abgeleiteter Produkte;
d. die Weitergabe der Geobasisdaten Leitungskataster an die GIS-Fachstelle nach jeder Datenlieferung der Werkeigentümer.