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489.11 LKV CH-BL

§ 6 Verordnung über den Leitungskataster (LKV) - Datenverwaltungsstelle

Organisation
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§ 6 LKV · Datenverwaltungsstelle

1. Die Aufgaben der Datenverwaltungsstelle umfassen insbesondere

a. die laufende Entgegennahme der aktuellen Geobasisdaten Leitungskataster der Werke, deren Qualitätsprüfung und Zusammenführung;

b. die Verwaltung und Sicherung der Geobasisdaten Leitungskataster;

c. die kontrollierte Abgabe der Geobasisdaten Leitungskataster und daraus abgeleiteter Produkte;

d. die Weitergabe der Geobasisdaten Leitungskataster an die GIS-Fachstelle nach jeder Datenlieferung der Werkeigentümer.

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