Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
489.11 LKV CH-BL

§ 22 Verordnung über den Leitungskataster (LKV) - Inkrafttreten

Schluss und Übergangsbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 22 LKV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.

← § 21 LKV Verordnung über den Leitungskataster (LKV) - Begriff und Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →