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489.11 LKV CH-BL

§ 21 Verordnung über den Leitungskataster (LKV) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schluss und Übergangsbestimmungen
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§ 21 LKV · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 27. April 1993 über den Leitungskataster wird aufgehoben.

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