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489.11 LKV CH-BL

§ 14 Verordnung über den Leitungskataster (LKV) - Datenaustausch

Kostenverteilung
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§ 14 LKV · Datenaustausch

1. Der Datenaustausch zwischen den innerhalb einer Gemeinde am Leitungskataster beteiligten Werkeigentümern, der Datenverwaltungsstelle und der GIS-Fachstelle ist kostenlos. Darunter fallen der Datentransfer und die Nutzung entsprechender Geodienste.

2. Der Datentransfer erfolgt in INTERLIS.

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