489.11
LKV
CH-BL
§ 14 Verordnung über den Leitungskataster (LKV) - Datenaustausch
Kostenverteilung
§ 14 LKV · Datenaustausch
1. Der Datenaustausch zwischen den innerhalb einer Gemeinde am Leitungskataster beteiligten Werkeigentümern, der Datenverwaltungsstelle und der GIS-Fachstelle ist kostenlos. Darunter fallen der Datentransfer und die Nutzung entsprechender Geodienste.
2. Der Datentransfer erfolgt in INTERLIS.