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489.11 LKV CH-BL

§ 12 Verordnung über den Leitungskataster (LKV) - Datenverwaltungsstelle

Kostenverteilung
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§ 12 LKV · Datenverwaltungsstelle

1. Die Kosten für die Aufgaben der Datenverwaltungsstelle gemäss § 6 gehen zu Lasten der Gemeinde.

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