487.2
CH-BL
§ 1 Verordnung über das Wasserskifahren unterhalb Rheinfelden
§ 1 Verordnung über das Wasserskifahren unterhalb Rheinfelden
1. Das Wasserskifahren ist auf dem zum Kanton Basel-Landschaft gehörenden Teil des Rheins mit Ausnahme der in § 2 bezeichneten Strecke verboten.