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487.2 CH-BL

§ 1 Verordnung über das Wasserskifahren unterhalb Rheinfelden

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§ 1 Verordnung über das Wasserskifahren unterhalb Rheinfelden

1. Das Wasserskifahren ist auf dem zum Kanton Basel-Landschaft gehörenden Teil des Rheins mit Ausnahme der in § 2 bezeichneten Strecke verboten.

Kanton Basel-Landschaft 487.2 § 2 Verordnung über das Wasserskifahren unterhalb Rheinfelden →

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