§ 7 Verordnung über die Kleinschifffahrt - Gebühren
§ 7 Verordnung über die Kleinschifffahrt · Gebühren
1. Es werden folgende Gebühren erhoben
a. Expertengebühr für Schiffsabnahmen und periodische Nachprüfungen (Vorführung)
1. Ruderboote: 85 Fr.
2. Segelboot ohne Motor: 109 Fr.
3. Segelboot mit Motor: 120 Fr.
4. Motorboot einmotorig: 133 Fr.
5. Motorboot mehrmotorig: 145 Fr.
6. Kontrolle der Zusatzausrüstung (pro Position: Test gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), Gas Test, Sanitärinstallationen, Feuerlöscher): 25 Fr.
7. Neuzulassung (neue Boote): 85 Fr.
8. Neuzulassung (Occasionsboote mit ausserkantonaler Prüfung): 60 Fr.
9. Weidlinge der Vereine ohne Motor: gratis
10. Nachprüfungen: 60 Fr.
11. Unentschuldigtes Fernbleiben von der Schiffsabnahme oder der periodischen Nachprüfung: 120 Fr.
b. Gesuche und Bewilligungen
1. Bearbeitungsgebühr: 20 Fr.
2. Bewilligung zum Absolvieren von Prüfungen in einem anderen Kanton: Theorieprüfung: 40 Fr.; praktische Schiffsführerprüfung (Segel, Motor, Fähre usw.): 40 Fr.; Schiffsabnahme / periodische Nachprüfung: 75 Fr.
3. Verlängerung Theorie um 6 Monate: 20 Fr.
4. Erteilen einer Sonderbewilligung: nach Aufwand, 145 Fr. pro Stunde
c. Expertengebühr für Schiffsführer/innen-Prüfungen
1. Praktische Prüfung: 120 Fr.
2. Wiederholung der praktischen Prüfung: 120 Fr.
3. Unentschuldigtes Fernbleiben von der praktischen Prüfung: 120 Fr.
4. Theoretische Prüfung: 40 Fr.
5. Wiederholung der theoretischen Prüfung: 40 Fr.
6. Unentschuldigtes Fernbleiben von der theoretischen Prüfung: 40 Fr.
d. Ausstellung von Ausweisen
1. Schiffsausweis: 60 Fr.
2. Kollektiv-Schiffsausweis (inklusive periodische Nachkontrollen, ob die Voraussetzungen für den Gebrauch des Kollektiv-Schiffsausweises noch vorhanden sind): 350 Fr.
3. Führerausweis: 75 Fr.
4. Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitschiffen: 75 Fr.
5. Adressänderung (neuer Ausweis): 50 Fr.
6. Eintrag neue Kategorie (neuer Ausweis): 50 Fr.
7. Duplikat: 50 Fr.
e. Diverse Gebühren
1. Einzug von Kontrollschildern und Ausweisen: 150 Fr.
2. Abgabe von Kontrollschildern: 30 Fr.
3. Reservierung Kontrollschild pro Jahr: 20 Fr.
4. Porto: effektive Auslagen
5. Mahnkosten: 30 Fr.
f. Ausserordentliche Aufwendungen können gemäss den Ansätzen der Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft in Rechnung gestellt werden.
2. Für die Gebühren gemäss Absatz 1 werden keine Rückzahlungen gewährt.