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487.11 CH-BL

§ 7 Verordnung über die Kleinschifffahrt - Gebühren

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§ 7 Verordnung über die Kleinschifffahrt · Gebühren

1. Es werden folgende Gebühren erhoben

a. Expertengebühr für Schiffsabnahmen und periodische Nachprüfungen (Vorführung)

1. Ruderboote: 85 Fr.

2. Segelboot ohne Motor: 109 Fr.

3. Segelboot mit Motor: 120 Fr.

4. Motorboot einmotorig: 133 Fr.

5. Motorboot mehrmotorig: 145 Fr.

6. Kontrolle der Zusatzausrüstung (pro Position: Test gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), Gas Test, Sanitärinstallationen, Feuerlöscher): 25 Fr.

7. Neuzulassung (neue Boote): 85 Fr.

8. Neuzulassung (Occasionsboote mit ausserkantonaler Prüfung): 60 Fr.

9. Weidlinge der Vereine ohne Motor: gratis

10. Nachprüfungen: 60 Fr.

11. Unentschuldigtes Fernbleiben von der Schiffsabnahme oder der periodischen Nachprüfung: 120 Fr.

b. Gesuche und Bewilligungen

1. Bearbeitungsgebühr: 20 Fr.

2. Bewilligung zum Absolvieren von Prüfungen in einem anderen Kanton: Theorieprüfung: 40 Fr.; praktische Schiffsführerprüfung (Segel, Motor, Fähre usw.): 40 Fr.; Schiffsabnahme / periodische Nachprüfung: 75 Fr.

3. Verlängerung Theorie um 6 Monate: 20 Fr.

4. Erteilen einer Sonderbewilligung: nach Aufwand, 145 Fr. pro Stunde

c. Expertengebühr für Schiffsführer/innen-Prüfungen

1. Praktische Prüfung: 120 Fr.

2. Wiederholung der praktischen Prüfung: 120 Fr.

3. Unentschuldigtes Fernbleiben von der praktischen Prüfung: 120 Fr.

4. Theoretische Prüfung: 40 Fr.

5. Wiederholung der theoretischen Prüfung: 40 Fr.

6. Unentschuldigtes Fernbleiben von der theoretischen Prüfung: 40 Fr.

d. Ausstellung von Ausweisen

1. Schiffsausweis: 60 Fr.

2. Kollektiv-Schiffsausweis (inklusive periodische Nachkontrollen, ob die Voraussetzungen für den Gebrauch des Kollektiv-Schiffsausweises noch vorhanden sind): 350 Fr.

3. Führerausweis: 75 Fr.

4. Internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitschiffen: 75 Fr.

5. Adressänderung (neuer Ausweis): 50 Fr.

6. Eintrag neue Kategorie (neuer Ausweis): 50 Fr.

7. Duplikat: 50 Fr.

e. Diverse Gebühren

1. Einzug von Kontrollschildern und Ausweisen: 150 Fr.

2. Abgabe von Kontrollschildern: 30 Fr.

3. Reservierung Kontrollschild pro Jahr: 20 Fr.

4. Porto: effektive Auslagen

5. Mahnkosten: 30 Fr.

f. Ausserordentliche Aufwendungen können gemäss den Ansätzen der Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft in Rechnung gestellt werden.

2. Für die Gebühren gemäss Absatz 1 werden keine Rückzahlungen gewährt.

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