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486.31 CH-BL

§ 18 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Fluglärmkommission und die Ombudsstelle für Fluglärmklagen - Übergangsordnung

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§ 18 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Fluglärmkommission und die Ombudsstelle für Fluglärmklagen · Übergangsordnung

1. Die erste Amtsperiode endet am 30. Juni 2003.

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