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483.1 CH-BL

§ 8 Dekret über das Angebot im regionalen Personenverkehr (Angebotsdekret) - Fahrplanangebot

Gliederung des Angebots
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§ 8 Angebotsdekret · Fahrplanangebot

1. Für alle Linien werden regelmässige und aufeinander abgestimmte Kursfolgezeiten angestrebt. Mögliche Grundtaktzeiten sind 60, 30, 15, 10 und 7,5 Minuten oder dichtere Grundtaktzeiten.

2. Für das Hauptangebot wird in den HVZ und NVZ in der Regel mindestens der Halbstundentakt, in den RVZ und Nachtverkehrszeiten mindestens der Stundentakt angeboten. Bei ausreichender Nachfrage kann der Takt für die jeweilige Verkehrszeit verdichtet werden.

3. Für das Ergänzungsangebot wird in den HVZ und NVZ in der Regel mindestens der Halbstundentakt angeboten. Bei ausreichender Nachfrage kann das Angebot auf die RVZ ausgedehnt oder der Takt für die jeweilige Verkehrszeit verdichtet werden.

4. Für das Grundangebot wird in den HVZ in der Regel mindestens jede Stunde, in den NVZ mindestens jede 2. Stunde eine Fahrt angeboten. Bei ausreichender Nachfrage kann das Angebot auf die RVZ und die Nachtverkehrszeiten ausgedehnt oder das Angebot für die jeweilige Verkehrszeit verdichtet werden.

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