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483.1 CH-BL

§ 7 Dekret über das Angebot im regionalen Personenverkehr (Angebotsdekret) - Betriebszeiten

Gliederung des Angebots
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§ 7 Angebotsdekret · Betriebszeiten

1. Die Betriebszeiten gliedern sich in Hauptverkehrszeiten (HVZ), Nebenverkehrszeiten (NVZ), Randverkehrszeiten (RVZ) und Nachtverkehrszeiten.

2. Die HVZ umfassen folgende Zeiten

a. Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 16 und 19 Uhr.

3. Die NVZ umfassen folgende Zeiten

a. Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr sowie zwischen 19 und 21 Uhr;

b. Samstag zwischen 8 und 21 Uhr;

c. Sonntag zwischen 10 und 21 Uhr.

4. Die RVZ umfassen folgende Zeiten

a. Montag bis Freitag zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 21 und 1 Uhr;

b. Samstag zwischen 5 und 8 Uhr sowie zwischen 21 und 1 Uhr;

c. Sonntag zwischen 5 und 10 Uhr sowie zwischen 21 und 1 Uhr.

5. Die Nachtverkehrszeiten umfassen folgende Zeiten

a. Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag zwischen 1 und 5 Uhr.

6. Ausserhalb der Betriebszeiten werden in der Regel keine Fahrten angeboten.

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