§ 7 Dekret über das Angebot im regionalen Personenverkehr (Angebotsdekret) - Betriebszeiten
§ 7 Angebotsdekret · Betriebszeiten
1. Die Betriebszeiten gliedern sich in Hauptverkehrszeiten (HVZ), Nebenverkehrszeiten (NVZ), Randverkehrszeiten (RVZ) und Nachtverkehrszeiten.
2. Die HVZ umfassen folgende Zeiten
a. Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 16 und 19 Uhr.
3. Die NVZ umfassen folgende Zeiten
a. Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr sowie zwischen 19 und 21 Uhr;
b. Samstag zwischen 8 und 21 Uhr;
c. Sonntag zwischen 10 und 21 Uhr.
4. Die RVZ umfassen folgende Zeiten
a. Montag bis Freitag zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 21 und 1 Uhr;
b. Samstag zwischen 5 und 8 Uhr sowie zwischen 21 und 1 Uhr;
c. Sonntag zwischen 5 und 10 Uhr sowie zwischen 21 und 1 Uhr.
5. Die Nachtverkehrszeiten umfassen folgende Zeiten
a. Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag zwischen 1 und 5 Uhr.
6. Ausserhalb der Betriebszeiten werden in der Regel keine Fahrten angeboten.